Seit Januar 2017 können Versicherte, die in einen Pflegegrad eingruppiert sind, bei dem Besuch einer Tagespflege nochmals 100 % ihres Leistungsanspruches geltend machen. Hierüber lassen sich – je nach Pflegegrad – ein oder mehrere Tage pro Woche in der Tagespflege finanzieren, ohne dass andere Leistungsansprüche gekürzt werden.
Die Höhe der Pflegesätze in der Tagespflege wird mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern ausgehandelt und setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen:
- Pflegekosten (abhängig vom Pflegegrad)
- Fahrtkosten
- Unterkunft
- Verpflegung
Die Kosten für die Bereiche Unterkunft und Verpflegung müssen immer vom Tagespflege-Gast selbst getragen werden, können aber über den Entlastungsbetrag bei den Pflegekassen refinanziert werden.
Wir informieren Sie gerne – natürlich kostenlos und unverbindlich – über Ihre persönlichen Finanzierungsmöglichkeiten! Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem Büro am Westenhellweg 62 oder in unseren Tagespflegen am Westenhellweg 66 oder in der Jakobistraße 63a.
Wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein!